Gleiches „Diya“ für Männer und Frauen

Am Dienstag hat die Generalversammlung des Obersten Gerichtshofs des Iran beschlossen, dass künftig bei Verbrechensdelikten unabhängig vom Geschlecht der Geschädigten gleiche Entschädigungssummen gezahlt werden müssen. Ausgenommen sind Mordfälle. Laut der iranischen Verfassung haben Beschlüsse des Gerichtshofs Gesetzeskraft.

„Diya“ bedeutet wörtlich übersetzt „Blutgeld“. Diese Zahlungen sollen Verbrechensopfer oder ihre Hinterbliebenen für leibliche und seelische Verletzungen entschädigen. Die Diya werden aus Fonds gezahlt, in die staatliche Gelder, auch Mittel etwa aus Haftpflichtversicherungen fließen.

Laut dem iranischen Strafgesetz, das auf islamischem Recht fußt, wurde bei weiblichen Opfern bisher im Falle einer leiblichen Schädigung nur halb so viel „Diya“ wie bei männlichen ausgezahlt. Bisher wurde auch im Falle weiblicher Todesopfer nur die Hälfte der Summe wie bei männlichen an die Hinterbliebenen gezahlt.

Der Gerichtshof hatte bereits zuvor kritisiert, dass die Versicherungen zwar bei den Beiträgen keine Geschlechterunterschiede machen, aber bei den Auszahlungen aufgrund der Rechtslage unterschiedliche Leistungen erbringen.

Mit dem neuen Beschluss wurde ein Gesetz vom März 2014 erweitert. Damals hatte das Parlament beschlossen, dass Versicherungen bei Autounfällen unabhängig vom Geschlecht der Geschädigten gleich hohe Entschädigungen zahlen müssen. Bis dahin waren entsprechend dem islamischen Recht je nach Geschlecht des Opfers unterschiedlich hohe Zahlungen vorgenommen worden.

(fh)