Unstimmigkeit über Beschäftigungsverbot

Nach heftiger Kritik an einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Verordnung, die Angehörigen religiöser Minderheiten die Arbeit als Erzieher*innen in Kindergärten verbietet, rudert die iranische Gesundheitsorganisation nun zurück. Gemeint sei nur gewesen, dass Angehörige religiöser Minderheiten künftig als Erzieher*innen keine religiöse Werte mehr vermitteln dürften, erklärte der Sprecher der staatlichen Gesundheitsorganisation Masoud Asia am Montag. Sie dürften mit den Kindern lediglich malen, basteln oder sportliche Aktivitäten unternehmen.

Grundsätzlich gibt es in iranischen Kindergärten kein spezielles Personal für Religionslehre. Die Erzieher*innen sind für alles verantwortlich.

Menschenrechtsaktivist*innen meinen, die Behörde wolle mit der jüngsten Erklärung die Öffentlichkeit von der „Rechtswidrigkeit“ ihrer ersten Verordnung ablenken.

Am Montag bezeichnete der Abgeordnete und Vertreter der zoroastrischen Glaubensgemeinschaft im iranischen Parlament Esfandiyar Bakhtiyari die neue Maßnahme als „Diskriminierung“.

Im Iran sind drei religiöse Minderheiten offiziell anerkannt: Christen, Juden und Zoroastrier. Laut der Verfassung aus dem Jahr 1979 ist der Islam der schiitisch-dschafaritischen Rechtsschule Staatsreligion des Iran. Angehörige anderer religiöser Minderheiten wie der Baha’i werden seit Jahren systematisch diskriminiert und sind von staatlichen Ämtern und Bildung ausgeschlossen.

(fh)