Haftverlängerung für Studentenaktivistin

Die Haftstrafe der inhaftierten iranischen Studentenaktivistin Bahareh Hedayat wurde um zwei Jahre verlängert, obwohl ihr Freilassungsbescheid bereits ausgestellt war. Das schrieb die 34-Jährige in einem Brief an ihren Ehemann Amin Ahmadian, berichtete das Nachrichtenportal Kalameh am Mittwoch. Demnach setzte ein Richter ein Urteil von vor neun Jahren gegen Hedayat wieder in Kraft. Damals war sie wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Hedayat war im Dezember 2009 in Teheran verhaftet worden und sollte in der vergangenen Woche freigelassen werden. Sie war wegen „Propaganda gegen das System“ zu fünf Jahren, wegen „Beleidigung des religiösen Führers“ zu zwei Jahren und wegen Beleidigung des damaligen Präsidenten Mahmoud Ahmadinedschad zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die insgesamt siebeneinhalb Jahre wurden durch das im Mai 2013 in Kraft getretene neue iranische Strafrecht auf fünf Jahre reduziert.

Dem Gesetz nach dürfen Haftstrafen nicht addiert werden, solange es sich um drei oder weniger Delikte handelt. Somit sollte in Hedayats Fall die Haft nach fünf Jahren und sechs Monate enden.

(fh)