Ehemann wegen Folterverdachts in Untersuchungshaft

Ein Mann, der wegen des Verdachts der Folter seiner Frau und seiner zwei Töchter festgenommen wurde, muss bis zum Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft bleiben. Das teilte die Rechtsanwältin der Ehefrau des Inhaftierten, Marzieh Mohebi, iranischen Nachrichtenagenturen am Sonntag mit. Zunächst hatte es geheißen, der Verdächtige werde gegen eine Kaution bis zum Prozessbeginn freigelassen.

Laut iranischen Medien soll der angeblich Drogensüchtige seine Frau und zwei Töchter im Alter von acht und fünf Jahren 21 Tage lang in der Wohnung der Familie in der Stadt Maschhad festgehalten und misshandelt haben. Ein Freund des Ehemannes soll nach einem Besuch bei der Familie die Polizei informiert haben. Die Schwester des Ehemannes sagte der Nachrichtenagentur ISNA, es sei nicht das erste Mal, dass ihre Schwägerin misshandelt würde: „Sie hat oft häusliche Gewalt erfahren und bereits drei Mal Anzeige gegen meinen Bruder erstattet.“ Aus Angst soll sie aber alle Anzeigen wieder zurückgezogen haben, so ISNA.

Iranische Frauenrechtlerinnen fordern vom Gesetzgeber seit Jahren neben dem Scheidungsrecht für Frauen auch mehr Schutz gegen häusliche Gewalt. Gewalt in der Ehe ist als Straftatsbestand im iranischen Gesetzbuch nicht verankert. Wird eine Frau von ihrem Ehemann geschlagen, kann sie nur nach Paragraf 619 des Strafgesetzes gegen ihn vorgehen. Der regelt die Bestrafung von Belästigung von Frauen oder Kindern in der Öffentlichkeit. Oft würden betroffene Frauen zudem nach Zeugen gefragt, die die Misshandlungen bestätigen könnten, kritisieren FrauenrechtlerInnen.

(fh)