Urteilsüberprüfung abgelehnt

Die iranische Staatsanwaltschaft hat eine Überprüfung des Urteils gegen die im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierte Britisch-Iranerin Nazanin Zaghari-Ratcliffe abgelehnt. Das teilte ihr in Großbritannien lebender Ehemann Richard Ratcliffe am Montag mit. Laut dem Anwalt seiner Frau sei nun kein weiterer Rechtsweg zur Anfechtung des Urteils möglich.

Im Januar war die fünfjährige Haftstrafe gegen die 37-Jährige in zweiter Instanz bestätigt worden. Ratcliffe kritisiert, dass das Gerichtsverfahren gegen seine Frau hinter verschlossenen Türen stattfand und ihr bis heute keine Einsicht in ihre Akte erlaubt wurde. Laut Justiz soll Zaghari-Ratcliffe in Verbindung mit iranischen Unternehmen und Organisationen gestanden haben, die mit dem Ausland zusammenarbeiten und einen „sanften Sturz“ im Iran planen.

Die Projektleiterin bei der Thomson-Reuters-Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung zur Förderung von gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Fortschritt, unabhängigem Journalismus und Rechtsstaatlichkeit, war im April 2016 am Teheraner Imam-Khomeini-Flughafen festgenommen worden. Sie befand sich mit ihrer damals 22 Monate alten Tochter nach einem Besuch bei ihrer Familie in Teheran auf der Abreise nach Großbritannien. Das Kind wurde den Großeltern übergeben und befindet sich nach wie vor im Iran.

Die Thomson-Reuters-Stiftung, die weltweit JournalistInnen ausbildet, nannte  die Vorwürfe gegen ihre Mitarbeiterin haltlos: „Sie hat bei ihrer Arbeit nichts mit dem Iran zu tun“, sagte Stiftungsvorsitzende Monique Villa in Interviews.

(fh)