Ermittlungen gegen singende Frau
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen eine Frau aufgenommen, die in der Öffentlichkeit solo gesungen haben soll. Das teilte der Staatsanwalt der Stadt Natanz am Dienstag mit.
Am Freitag hatte eine junge Frau auf ihrem Instagram-Account ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie sie vor einer Gruppe von Tourist*innen in dem historischen Dorf Abyaneh in der Provinz Isfahan ein Lied singt. Die Tourist*innen singen mit und jubeln ihr zu. Kurze Zeit später soll die junge Frau dann verhört worden sein. Iranischen Medien zufolge soll der Staatsanwalt auf ihrer Instagram-Seite weitere Videos entdeckt haben, aus denen er schließt, dass sie öfter öffentlich vor gemischten Gruppen gesungen habe.
Seyyed Ahmad Najibi, regionaler Leiter der Iranischen Organisation für Kulturerbe und Tourismus (ICHHTO), zeigte sich empört. Solche „Auftritte, die islamische Werte und Kultur verletzen“, dürften nicht vorkommen, sagte er.
Seit der islamischen Revolution 1979 ist iranischen Frauen das Solo-Singen vor gemischtem Publikum verboten. Nach Meinung der islamischen Machthaber verführt die weibliche Stimme Männer zu „Amoralität“. Sängerinnen dürfen im Iran nur im Chor oder in gemischten Ensembles singen.
(fh)