Irans Parlament erlaubt die Zeitehe

Vier Jahre lang haben die Abgeordneten des iranischen Parlaments über Änderungen des Familiengesetzes verhandelt. Vor allem gegen die Neufassung der Absätze 22 und 23 gab es Proteste von Menschen- und FrauenrechtsaktivistInnen .

Artikel 22 des iranischen Familienschutzgesetzes behandelt ein umstrittenes Thema: Es geht um die so genannte „Zeitehe“. Eine Ehe, zu der sich ein Paar für eine begrenzte Zeit zusammenschließen kann. Die „Zeitehe“, persisch „Sigheh“ genannt, kann je nach Interesse von Mann und Frau für einen Zeitraum von 30 Minuten bis zu 99 Jahren vereinbart werden. Sie ist eine Art außereheliche Beziehung, abgeleitet aus dem schiitisch-islamischen Recht. Zwar wurde die „Sigheh“ im iranischen Bürgerrecht für legal erklärt, dennoch wurde eine Registrierung nicht vorgeschrieben.
Mit dem neuen Absatz 22 des Familiengesetzes werden nun die Beteiligten verpflichtet, ihre Zeitehe in folgenden Fällen registrieren zu lassen: bei beidseitigem Einverständnis, wenn die Frau schwanger wird oder wenn einer der beiden das Registrieren zur Bedingung für die Zeitehe macht.
Die iranische Rechtsanwältin Mahnaz Parakand steht dem neuen Artikel kritisch gegenüber. Im Gespräch mit dem Iran Journal sagt sie, eigentlich müsse der Absatz komplett aus dem Familiengesetz gestrichen werden. Denn durch „Sigheh“ werde das Ehebrechen legalisiert, so Parakand: „Die Zeitehe dürfen nicht nur ledige, sondern auch verheiratete Männer eingehen, und zwar beliebig oft. So wird einem verheirateten Mann Untreue genehmigt. Betrügt eine Frau aber ihren Gatten, wird sie nach dem iranischen Gesetz mit Steinigung bestraft.“

Polygamie

Der Neuentwurf von Absatz 23 sah vor, dass verheiratete Männer in Zukunft ohne das Einverständnis ihrer ersten Ehefrau eine zweite heiraten dürfen. Lediglich ein ausreichender Verdienst muss dafür nachgewiesen werden.
Dieser Vorschlag konnte sich in der mehrjährigen Debatte immerhin nicht durchsetzen: Zwar wurde die Polygamie nicht ganz abgeschafft, aber es bedarf bei einer zweiten Heirat nach wie vor des Einverständnisses der ersten Ehefrau.

Nein zum „Familienschutzgesetz“

Mehrere Frauenrechtlerinnen gründeten damals die Gruppe „Nein zum Familienschutzgesetz“. Auch Rezvan Moghadam wirkte aktiv mit. Es sei kein Familien schützendes, sondern ein familienfeindliches Gesetz, sagt sie im Gespräch mit dem Iran Journal. „Wir haben damals fast 50.000 Unterschriften gegen die Änderungen des Gesetzes, vor allem gegen die Absätze 22 und 23, gesammelt.“ Mit dem Kampf löste die Gruppe eine Debatte aus, die vier Jahre andauerte. Dass das Parlament den Artikel 22 dennoch verabschiedet hat, habe religiöse Gründe, so Mahnaz Parakand. „Unsere Gesetze basieren auf schiitisch-islamischem Recht. Demnach ist eine außereheliche Beziehung ohne „Sigheh“ verboten.“
Auch seien das Fehlen einer Opposition und einer aktiven Frauenrechtsbewegung Gründe dafür, dass die politisch konservativen Parlamentarier die Gesetzesänderung durchsetzen konnten. „Viele von uns sind entweder inhaftiert oder – wie ich – ins Ausland geflüchtet“, so Rezvan Moghadam. In der Bevölkerung sei die Haltung gegenüber der Zeitehe aber sehr negativ: „Das sieht man daran, dass Männer und Frauen ihre ‚Sigheh’-Beziehungen verheimlichen“, meint sie. Die Mehrzahl der Frauen, die sich zu Zeitehen bereit erklärten, sei aus sozial schwächeren Familien und häufig geschieden oder verwitwet. Es steckten meist finanzielle Motive hinter der Sigheh, erklärt Moghadam. Gerade deshalb, meint die Rechtsanwältin Parakand, sollte die Regierung statt der Zeitehe besser sinnvolle Maßnahmen zur Unterstützung von alleinstehenden Frauen entwickeln. Laut offiziellen Angaben gibt es etwa sechs Millionen verwitwete Frauen im Iran.

Kinder aus der Sigheh

Die Befürworter der Änderungen des Familiengesetzes argumentieren, dass die Registrierung der Zeitehen künftig vor allem die Situation schwangerer Frauen erleichtere, die mit einem Dokument den Vater ihrer Kinder nachweisen
können. Rechtsanwältin Parakand hält den Artikel trotz dieses Vorteils für diskriminierend: Für die Zeitehe gebe es kein offizielles Annullierungsverfahren. Damit habe der Mann die Macht, die Beziehung jederzeit zu beenden. Da helfe auch kein Dokument.

Doppelmoral in der Familienpolitik

Laut offizieller iranischer Zahlen wurden 2011 landesweit zwischen April und August 410.167 Eheschließungen und 57.858 Scheidungen erfasst. Demzufolge sank die Zahl der Hochzeiten um sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr, die Scheidungsrate stieg um 5,5 Prozent. Diese Entwicklung sei äußerst besorgniserregend, meinen die Verantwortlichen und sehen die Ursachen dafür unter anderem in „unsittlichen Beziehungen“. Trotzdem könne man mit der Zeitehe die Missstände nicht bekämpfen, meint die Frauenaktivistin Moghadam. In einem Staat, der angeblich viel Wert auf Familie lege, betrüge man mit deren Zulassung diese moralischen werte: „Es tut keiner Familie gut, wenn der Ehemann beliebig viele außereheliche Beziehungen eingehen darf.“ Das gelte auch für die Polygamie. Laut Artikel 23 des Familiengesetzes dürfen iranische Männer bis zu vier Frauen heiraten. Für die beiden im Exil lebenden Frauenrechtlerinnen ist die Gesetzesänderung Beleg dafür, dass sie ihren Kampf für Frauen- und Menschenrechte auch aus dem Ausland fortsetzen müssen.

© Iran Journal

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