Hijab-Gesetz wurde im Parlament verabschiedet

Das iranische Parlament hat in einer Sondersitzung mit 152 Zustimmungen, 34 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen das umstrittene „Gesetz zum Schutz der moralischen Werte und des Hijabs“ mit einer dreijährigen Testphase verabschiedet. Das Gesetz, das auch als “Hijab-Gesetz“ bekannt ist, umfasst 72 Artikel.

Demnach werden künftig Einzel- oder juristische Personen, die in der Öffentlichkeit, in sozialen oder in ausländischen Medien „die Verbreitung von Nacktheit, Unsittlichkeit, Hijab-Verletzungen oder unangemessener Kleidung fördern oder propagieren oder den Hijab enthüllen“, mit fünf bis zehn Jahren Gefängnis, Geldstrafen von bis zu einer Milliarde Rial, Ausreise- und Arbeitsverboten bestraft. Ministerien und andere Regierungsinstitutionen dürfen solche Personen nicht einstellen.

Wer den Hijab „verunglimpft oder verspottet“, wird mit Geldstrafen von bis zu 360 Millionen Rial und einem zweijährigen Ausreiseverbot belegt. Die Strafen sind für Personen, die „einen sozialen Einfluss oder Bekanntheitsgrad haben“, noch höher.

Das Gesetz enthält auch Verpflichtungen für mehr als zehn Ministerien und verschiedene staatliche Behörden, die Bürger*innen vor jeglichem Verstoß gegen das Gesetz zu warnen, auch in ihren Fahrzeugen, (Online-)Unternehmen und Internet-Taxen.

Die Produktion und Verbreitung von Bildungsmedien wie etwa das Hinzufügen von Hijab-Bezügen zu universitären Lehrplänen und Schulprogrammen und die Förderung von Geschlechtertrennung in öffentlichen Räumen gehören künftig zu den Aufgaben der zuständigen Institutionen. Zudem wird ein „Koordinations- und Durchführungsstab für die Umsetzung des Hijab-Gesetzes“ eingerichtet.

Das Ministerium für Nachrichtenwesen (der Geheimdienst unter der Regierung) und der Geheimdienst der Revolutionsgarde sind ebenfalls verpflichtet, „kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Nacktheit, Unsittlichkeit, Hijab-Verletzungen und unangemessener Kleidung zu überwachen und zu verhindern“, einschließlich der Identifizierung von Personen, die diese Aktivitäten online oder offline „in Zusammenarbeit mit ausländischen Regierungen, Netzwerken, Medien, Gruppen oder gegnerischen Organisationen oder in organisierter Form durchführen.“

Das Parlament hatte angesichts der landesweiten Protestwelle gegen die Hijab-Pflicht entschieden, den Entwurf nicht öffentlich zu diskutieren, sondern dies einer Sonderkommission zu überlassen. Daher hat es keine Berichterstattung zu den Debatten rund um den Entwurf gegeben.

Das Gesetz tritt nach der Zustimmung des sogenannten Wächerrates in Kraft.

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