Drakonische Strafe gegen den Dokumentarfilmer

Das iranische Revolutionsgericht hat in zweiter Instanz ein neues Urteil gegen den iranischen Dokumentarfilmer Keyvan Karimi verhängt. Das berichtete das persischsprachige Nachrichtenportal Human Rights Activists News Agency  (HRANA) am Montag. Demnach hat das Gericht die zunächst verhängte sechsjährige Haftstrafe gegen Karimi auf ein Jahr verkürzt. Die gleichzeitig verhängten 223 Peitschenhiebe und ein Bußgeld in Höhe von 20 Millionen Tuman, etwa 6.000 Euro, blieben jedoch unverändert, so HRANA.

Karimi wird vorgeworfen, in seinem Dokumentarfilm „Die Wand“ „heilige islamische Werte“ beleidigt zu haben. Laut seinem Anwalt Amir Raiessian handelt der Film von der Teheraner Graffiti-Szene. Es gebe darin „keinerlei Beleidigungen“, so Raiessian. Im Dezember 2015 hatten 130 iranische DokumentarfilmerInnen eine Petition mit der Forderung unterschrieben, das Urteil gegen ihren Kollegen zu revidieren. Darin heißt es unter anderem, wie alle Berufsgruppen bräuchten auch DokumentarfilmerInnen „eine gewisse Sicherheit“: „Es ist unser Recht als Künstler uneingeschränkt und ohne uns in Gefahr zu begeben unsere Werke herstellen zu können“, so die UnterzeichnerInnen.

Der 30-jährige Karimi hat seine Kindheit in der Stadt Baneh in der nordwestiranischen Provinz Kurdistan verbracht. Einige seiner Filme befassen sich auch mit den Problemen der Menschen in den kurdischen Gebieten.

(fh)