Neue Regeln bei Unfallversicherung

Künftig sollen Versicherungen bei Autounfällen unabhängig vom Geschlecht der Geschädigten gleiche Entschädigungszahlungen an diese oder deren Hinterbliebene leisten. Ein entsprechendes neues Gesetz wurde vom Wächterrat genehmigt, berichteten iranische Nachrichtenagenturen am Montag.

Bislang hatten die Versicherungen bei Autounfällen entsprechend dem islamischen Recht der „Diya“ an die geschädigte Person oder bei tödlichen Unfällen an deren Hinterbliebene je nach Geschlecht des Unfallopfers unterschiedlich hohe Ausgleichszahlungen vorgenommen. Im Falle weiblicher Geschädigter oder Todesopfer bedeutete das in der Regel die Hälfte der Summe, die im Falle männlicher Opfer gezahlt wurde.

Allerdings gelte die neue Regelung nur bei Autounfällen, so der Wächterrat. In anderen Fällen wie etwa bei Morden gelte weiterhin die alte Regelung der „Diya“, so das konservative Kontrollgremium, das vom Parlament verabschiedeten neuen Gesetzen seine Zustimmung geben muss.

Laut dem iranischen Strafgesetz, das auf islamischem Recht fußt, darf im Falle der Schädigung von Leib oder Leben einer Person die Familie des Opfers auf die Bestrafung oder Hinrichtung des Schuldigen verzichten und stattdessen die Zahlung eines „Diya“ genannten Blutpreises fordern. Diese Zahlung ist bei weiblichen Opfern halb so hoch wie bei männlichen. Ebenso ist sie bei Nichtmuslimen meist geringer.

(fh)