Todesstrafe wegen „Beleidigung des Propheten“
Irans oberstes Gericht hat die gegen Sina Dehghan wegen „Beleidigung des islamischen Propheten Mohammad“ verhängte Todesstrafe bestätigt. Damit wurde das bereits im Februar ausgesprochene Urteil gegen den 21-Jährigen von einer zweiten Instanz bekräftigt. Dehghan soll laut der iranischen Menschenrechtsorganisation „Center for Human Rights in Iran“ (CHRI) verweigert worden sein, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Das Gericht habe ihm einen Rechtsanwalt ausgewählt, der den Angeklagten bei dem Prozess nicht ausreichend verteidigt habe, so CHRI. Anderen Quellen zufolge soll Dehghans Familie nicht über genug Geld verfügt haben, um selbst einen Anwalt zu beauftragen.
Dehghan wurde vor zwei Jahren in der iranischen Stadt Arak unter dem Vorwurf verhaftet, auf einer Webseite auf dem Nachrichtendienst Line „Beleidigungen gegen den Islam und den Koran“ veröffentlicht zu haben. Mohammad Nouri und Sahar Eliassi wurden damals als Dehghans Komplizen verhaftet. Gegen Nouri wurde ebenfalls die Todesstrafe verhängt, die Entscheidung des obersten Gerichts darüber steht noch aus. Eliassi wurde wegen „Beleidigung des religiösen Führers“ zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Laut Paragraf 262 des iranischen Strafgesetzbuchs steht auf Beleidigung des Islam, des Propheten Mohammad und der zwölf Imame, die die Schiiten als dessen Nachfolger betrachten, die Todesstrafe.
(fh)