Neues Gesetz für politische Straftaten

Laut einem neuen Gesetz werden IranerInnen, deren politische Ansichten das Staatssystem, die hohen Amtsträger, die politischen Richtlinien des Landes oder „die Freiheit des Volkes“ bedrohen, als politische Aktivisten definiert und verurteilt. 

Im zweiten Paragraph des neuen Gesetztes stetht, dass künftig Beleidigungen der drei Staatsgewalten, des Vorsitzenden des Schlichtungsrats, der Stellvertreter des Präsidenten, der Minister, Parlamentarier, Mitglieder des Experten- und Wächterrats als politische Aktivität ebenfalls gesetzlich verfolgt werden. Neu ist auch, dass für die Angeklagten nicht mehr wie bisher das sogenannte Revolutionsgericht zuständig ist, sondern die allgemeine Staatsanwaltschaft. Außerdem soll künftig bei Gerichtsprozessen neben drei Richtern eine mehrköpfige Jury dabei sein.

Laut dem neuen Gesetz dürfen politische Gefangene nicht mit anderen Gefangenen in einer Zelle untergebracht werden. Zudem dürfen Oppositionelle nur in Sonderfällen in Einzelhaft gebracht werden und das höchstens für 15 Tage. Politischen Inhaftierten sollen künftig regelmäßige Treffen mit ihren Familienangehörigen gestattet werden. Auch soll ihnen Zugang zu Büchern, Zeitungen, Radio und Fernsehen gewährt werden.

Mit der Zustimmung des Wächterrats zu dem neuen Gesetz wurde eine seit langem bestehende Debatte zwischen Parlament und dem Kontrollgremium beendet. Politische Beobachter kritisieren das neue Gesetz. Sie meinen, damit könne jede kleine Kritik als politisches Verbrechen bestraft werden. (fh)