UN-Sonderbeauftragte fordert Aufklärung von Massenhinrichtungen

Die Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Iran, Asma Jahangiri, fordert in ihrem aktuellen Bericht eine „unabhängige und vielseitige“ Untersuchung der Massenhinrichtungen 1988 im Iran. Es sei das Recht von Angehörigen und Hinterbliebenen, die Wahrheit zu erfahren, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Es ist das erste Mal, dass ein Bericht einer UN-Sonderbeauftragten den Massenhinrichtungen vor 29 Jahren ein eigenes Kapitel widmet.

Jahangiri berichtet in ihrem Report auch über die Zerstörung der Massengräber in der südiranischen Stadt Ahwaz. Im Mai und Juni dieses Jahres wurden in der Nähe des Friedhofs Behesht Abad Bagger beobachtet. Dort sollen 44 der 1988 Hingerichteten anonym begraben sein.

Im vergangenen Jahr hatten im Ausland lebende iranische AkademikerInnen und MenschenrechtsaktivistInnen den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den internationalen Gerichtshof in Den Haag schriftlich aufgefordert, die Massenhinrichtungen im Sommer 1988 im Iran als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen. Zudem müsse der UN-Sicherheitsrat Anklage gegen den Iran erheben, so die VerfasserInnen damals. Dies sei der einzige Weg, um den Iran vor den internationalen Gerichtshof zu ziehen.

Im Sommer 1988 hatte der damalige iranische Revolutionsführer Ayatollah Ruhollah Khomeini eine mehrköpfige Kommission ernannt. Sie entschied laut Angaben von Amnesty International innerhalb von zwei Monaten über die Schicksale von 4.482 politischen Gefangenen. Unter den damals Hingerichteten befanden sich auch solche, die ihre Haftstrafen bereits abgesessen hatten. Nach Zeugenaussagen dauerten Gerichtsverhandlungen oft nur wenige Minuten, die Fragen der Kommission hätten sich ausschließlich darum gedreht, ob der Gefangene für oder gegen das islamische Regime war.

(fh)