Sonderregelung für Einbürgerungen

Das iranische Parlament hat einer neuen Regelung zugestimmt, nach der eingewanderte Familien, deren Angehörige im Krieg gefallen sind, das Recht auf die iranische Staatsbürgerschaft haben. Das meldete die Nachrichtenagentur ISNA am Montag. Das betrifft vor allem afghanische Flüchtlinge, die im ersten Golfkrieg zwischen dem Iran und dem Irak 1980 bis 1988 oder im Krieg in Syrien getötet wurden. Ehefrauen, Kinder oder Eltern dieser „Märtyrer“ können innerhalb eines Jahres eingebürgert werden.

Genaue Zahlen darüber, wie viele der im Iran lebenden afghanischen Flüchtlinge in einem der beiden Kriege gefallen sind, gibt es offiziell nicht. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) vom Januar 2016 hat die iranische Revolutionsgarde aber seit 2013 Tausende afghanische Flüchtlinge für den Kampf in Syrien zwangsrekrutiert. Darunter sollen sich sogar zwölfjährige Kinder befinden. Die Einheiten, die der Iran extra für Afghanen gegründet hat, heißen Fatemiyoun und Zeinabiyeh.

Bereits im Mai 2014 hatte das US-amerikanische Wall Street Journal unter Berufung auf westliche und afghanische Regierungsvertreter berichtet, die iranische Revolutionsgarde rekrutiere systematisch afghanische Flüchtlinge als Kämpfer für das syrische Regime. Teheran dementierte den Bericht damals. Inzwischen berichten aber auch iranische Medien über in iranischen Städten durchgeführte Trauerfeiern für in Syrien gefallene afghanische Kämpfer.

Mehr als zwei Millionen afghanische Flüchtlinge leben offiziell im Iran. Nur 900.000 haben eine Aufenthaltsgenehmigung. MenschenrechtsaktivistInnen kritisieren, AfghanInnen würden von Teilen der Gesellschaft und von der Politik wie Menschen zweiter Klasse behandelt.

(fh)