Deutsche wegen Verstoß gegen Iran-Embargo angeklagt

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat gegen gegen drei deutsche Geschäftsmänner wegen Verstoßes gegen das Iranembargo Klage vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin erhoben. Das meldete die persischsprachige Webseite DW-Online am Mittwoch. Demnach wird den 70, 49 und 29 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, 2010 und 2011 insgesamt 51 Spezialventile in zwei Chargen in den Iran geliefert zu haben. Die Lieferungen waren Teil eines Gesamtauftrags von rund einer Million Euro.

Dabei handelte der Angeschuldigte Bernd L. als Geschäftsführer des Handelsunternehmens in Sachsen-Anhalt, das für die Ausfuhr der Ventile in den Iran verantwortlich war. Zur Umgehung der Ausfuhrkontrollen sollen die Angeschuldigten Bernd und René L. einen falschen Endabnehmer vorgetäuscht haben. Tatsächlich waren die Ventile für ein Unternehmen im Iran bestimmt, das für den Bau des seinerzeit vom Iranembargo erfassten Schwerwasserreaktors in Arak zuständig war. Es bestand der Verdacht, dass dieser Reaktor zur Produktion von atomwaffenfähigem Plutonium eingesetzt werden sollte. Zudem stand das iranische Unternehmen zum Zeitpunkt des Schmuggels auf der Embargo-Liste.

(fh)